Form-exclusiv Design Wiemann GmbH & Co.KG
Poppenbeck 72
48329 Havixbeck
Tel. 02507-9857-0
Fax:02507-9857-62
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Haftungsausschluss

 

1.Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

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2. Verweise und Links

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Datenschutz

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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

 

Name und Anschrift:
Form exclusiv Design Wiemann GmbH & Co. KG 
Poppenbeck 72 D-48329 Havixbeck
Vertretungsberechtigt: Ulrich Wiemann
Telefon: +49 2507 9857-0
Fax: +49 2507 9857-62
Email: info(at)form-exclusiv.de


Registergericht:
AG Coesfeld Handelsgericht:HRA 2853, HRB 2866
UST-ID:DE 813 774 796
Inhaltlich verantwortlich gemäß & 6 MDStV: Ulrich Wiemann

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AGBs

Auftrag
Aufträge sind erst nach erfolgter Auftragsbestätigung durch uns rechtsverbindlich. Diese erfolgt unverzüglich. Mündliche Abreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Lieferfristen
Angegebene oder vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung bei nur leichtem Verschulden sind ausgeschlossen. In Fällen höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, behördlichen Anordnungen, erheblicher Verzögerung in der Selbstbelieferung, entfällt die Verpflichtung zur Lieferung.

Abnahmeverzug
In allen Fällen des Ab- bzw. Annahmeverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Etwa vereinbarte Zahlungsfristen entfallen.

Zahlung
Alle Zahlungen sind mangels besonderer Vereinbarungen zahlbar binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3% Skonto, ansonsten spätestens nach 30 Tagen netto Kasse. Skonto darf nur gezogen werden, wenn keine älteren Rechnungen mehr offenstehen. Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Vermögenseinbuße des Lieferanten zu zahlen. Schecks werden nur sicherungs- und zahlungshalber entgegengenommen. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Die Annahme von Schecks bedeutet keine Stundung der Hauptforderung. Für den Fall des Scheckprotestes werden alle offenen Rechnungsbeträge sofort fällig. Wird vor Lieferung Nachteiliges über die Bonität des Kunden bekannt, so ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder Bürgschaft zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Sicherheit binnen angemessener Frist (10 Tage) nicht erbracht wird.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Käufers
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind;
außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, dass sein Gegenanspruch auf demselben Rechtsverhältnis beruht. Dies gilt auch bei Vermögensverfall des Verkäufers.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftigen entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine lfd. Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, solange noch Forderungen unsererseits und der mit uns verbundenen Firmen gegen den Käufer offen stehen und/oder bei der sog. Scheck-/ Wechseldeckung die gegebenen Wechsel oder Schecks nicht vollständig eingelöst sind. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten. Der Käufer tritt an uns hiermit schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzubeziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzubeziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltswaren wird durch den Käufer stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z. Zt. der Verarbeitung zu. Für die entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder wir dies ausdrücklich schriftlich erklärt haben. Der Käufer darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder die aus diesen hergestellten Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Bei der Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Es ist dem Käufer untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Der Käufer darf insbesondere keine Vereinbarungen eingehen, welche die Vorausabtretungen der Forderungen an uns zunichtemachen oder beeinträchtigen. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf Verlagen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

Mängelrüge
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge wird entweder kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorgenommen. Die Ware ist beim Anlieferer zu prüfen. Kosten, die mit der Auslieferung offensichtlich fehlerhafter Waren an den Endverbraucher im Zusammenhang stehen, werden nicht ersetzt. Minderungs- und Wandlungsansprüche sind jedoch nicht ausgeschlossen, falls eine Nachbesserung scheitert oder eine Ersatzlieferung fehlschlägt. Kleine Abweichungen im Modell, Material, Farbe, Ausführung und Maß bleiben dem Verkäufer vorbehalten. Die Angaben in den Verkaufsunterlagen sind nicht verbindlich.

Transportschäden
Die Ware muss bei Anlieferung auf Transportschäden überprüft werden. Eventuelle Transportschäden müssen sofort auf dem Frachtbrief vermerkt werden, da anderenfalls keine Versicherung haftet. Die Beweislast über einen verdeckten Transportschaden obliegt dem Empfänger. Dieser muss innerhalb von 5 Werktagen nach Anlieferung angezeigt werden.
Das Transportrisiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den Spediteur oder Frachtführer übergeben wurde.

Lieferbedingungen
Der in unserer Auftragsbestätigung genannte Liefertermin + Preise gelten ab Werk.
Ab einem Auftragswert von netto € 800,- liefern wir Frachtfrei an Laderampe. Bei Auslandslieferung frei Deutsche Grenze. Erstaufträge gegen Vorkasse.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Havixbeck bzw. unser Geschäftssitz.
Gerichtsstand ist Sitz von Form Exclusiv Design Wiemann GmbH & Co. KG / Poppenbeck 72 / 48329 Havixbeck.

Sonstiges
Verkaufshandbücher, Abbildungen, Fotos, Skizzen usw. bleiben Eigentum des Verkäufers und können jederzeit zurückgefordert werden. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sind oder werden sollten, gelten die übrigen Bestimmungen fort und im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.Zum Inkasso sind Vertreter nur bei Vorlage einer besonderen Vollmacht berechtigt. Unsere Hinweise zur Massivholzbearbeitung sind zu beachten.

Einkaufsbedingungen der Abnehmer gelten nur insoweit, als diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers nicht widersprechen.Der Verkäufer ist berechtigt, Informationen und Daten über den Käufer zu erheben, speichern, verarbeiten, nutzen und an Dritte insbesondere zum Zwecke des Forderungseinzugs oder des ausgelagerten Debitorenmanagements zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung weiterzugeben. Es wird deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.

Havixbeck 04/2022

 

Hinweise als Ergänzung zu unseren AGB`s


Oberflächenbearbeitung, Ausführungen
Alle Möbel unserer Kollektionen werden in Handarbeit aufwändig veredelt. Zahlreiche Arbeitsgänge wie Beizen,
Schleifen, Polieren verleihen unseren Möbeln ihre unverwechselbare und einzigartige Ausstrahlung. Nur durch
diese individuelle Bearbeitung sind wir in der Lage, eine – fast – unerschöpfliche Vielfalt von Oberflächen zu
fertigen. Sie können für jedes Möbel die nachfolgenden Details auswählen:

1)     Farbton der Oberfläche:
    - geölt: zweifach mit einem Naturprodukt auf Leinölbasis von Hand versiegelt, nur stumpfmatt möglich oder
    - lackiert und geölt oder
    - gebeizt in folgenden Farben: natur, biedermeier, cognac, braungold
      Wunschfarbtöne: 5% Mehrpreis inkl. 1 Gegenmuster, jedes Zusatzmuster 65,– €.

2)     Finish der Oberfläche:
    - matt: mit DD-Lackierung
    - gewachst: mit DD-Grundlack, hauchdünn mit einem natürlichen Wachs abgedeckt;
      eine besondere Haptik
    - handgewachst: mit DD-Grundlack, Naturwachs stärker aufgetragen und von Hand eingearbeitet
    - poliert: mit DD-Grundlack, eine Politur auf Schellackbasis wird von Hand mit dem Stoffballen immer in
      Richtung der Holzmaserung – nachgearbeitet, so dass ein warmer Glanz entsteht. Die Polierstreifen sind           sichtbar

3)     Gebrauchsspuren:
    - dezente Gebrauchsspuren, die von Hand mit speziellen Werkzeugen angebracht werden,verleihen
      jedem Möbel einen besonderen Charme. Alle Oberflächen werden von uns als Standard mit                 diesem Merkmal gefertigt. Auf Wunsch erhalten Sie alle Modelle ohne diese „Spuren eines langen Lebens“,           geben Sie dies bitte bei Ihrem Auftrag an.
      Achtung: bei geölten Oberflächen fertigen wir grundsätzlich keine Gebrauchsspuren.

Beschläge
Alle Beschläge – Fitschen und Scharniere, Schlüsselschilder, Schlüssel, Ziehgriffe der Schubkästen – werden
in unserer Hausschlosserei aus massivem Messing gefertigt. Sie können zwischen folgenden Ausführungen
wählen:
    - brüniert: diese Ausführung verwenden wir als Standard
    - geschliffen: das Material wird fein geschliffen ohne Patinierung
    - poliert: hochglänzendes Messing, eine „moderner“ anmutende Variante
    - vernickelt und geschliffen: das Messing wird geschliffen und anschließend in der Galvanotechnik vernickelt
    - vernickelt und poliert: das Messing wird galvanisch vernickelt und anschließend poliert

Für die Ausführungen geschliffen, poliert, vernickelt geschliffen und vernickelt poliert ergeben sich Mehrpreise, die wir für jedes Modell auf Anfrage gern angeben.

Glas
Für die Glasfüllungen in den Türen oder Seiten  unserer Programme Avignon und Wien verwenden wir Kristallglas mit Facettschliff,
da dies die Wertigkeit der Möbel besonders betont. Ausnahmen bilden die Glaseinlagen in den Platten der
Flaschenanrichte, sowie der Couch- und Beistelltische, die – schon aus praktischen Erwägungen – ohne
Facettschliff gefertigt werden. Auf Wunsch können auch die Glasfüllungen der Türen und Seiten ohne Facettschliff
geliefert werden. Alle anderen Programme erhalten Glasfüllungen ohne Facettschliff.
Um Glasfüllungen nicht transparent erscheinen zu lassen, kann auf Wunsch satiniertes Glas verwendet
werden, wobei die Variante mit Facettschliff (transparent) optisch besonders reizvoll ist. Mehrpreise auf Anfrage.

Wichtiger Hinweis zur Massivholzverarbeitung:
Bei der Herstellung massiver Möbel aus Wildkirsche ist zu berücksichtigen, dass nach Fertigungsmethoden
gearbeitet wird, die sich von einer herkömmlichen Serienproduktion in erheblichem Maße unterscheiden.
Es werden Massiv-Hölzer verarbeitet, die in Struktur und Farbe immer unterschiedlich sind.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Massiv-Holz, insbesondere Kirsche, immer arbeitet. Dadurch neigen
Rahmenkonstruktionen (Türen) dazu, sich leicht zu verziehen. Unterschiedliche Umgebungstemperaturen, sowie schwankende Luftfeuchtigkeit bewirken eine Veränderung des Feuchtegehaltes im Zellkern des Holzes und führen zu Quell- und Schwindeerscheinungen. Maßtoleranzen bis zu 1,5% sind nicht unüblich.
Kleinere Äste, Windrisse, Wirbel und Ungleichmäßigkeiten sind typische Merkmale für die Herstellung von
Möbeln aus massiver Kirsche und damit von Reklamationen ausgeschlossen. Auch Leimfugen können sich bei zu trockener Raumluft nachträglich makieren.
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Möbel ist die Ober flächenverarbeitung. Alle Ecken, Kanten und Rundungen
und die gesamte Oberfläche sind von Hand verschliffen. Die individuelle Oberflächengestaltung
mit ihren leichten Gebrauchsspuren ist eine Handarbeit. Es können sich dabei auch leichte Farbdifferenzen
ergeben. Dieser Hinweis ist Bestandteil unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Voraussetzung für eine Gewährleistungshaftung ist eine Raumfeuchte zwischen > 40% und < 60%.

Preise
Unverbindliche Richtpreise. Irrtümer vorbehalten. Maßgebend sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
und unsere Auftragsbestätigung.